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Rechtsextremistisch, rechtsradikal, rechtsextrem – wo ist der Unterschied?

Rechtsextremistisch, rechtsradikal, rechtsextrem – wo ist der Unterschied?

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) betrachtet die AfD fortan als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“.

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Was heißt das? Und was bedeutet rechtsextremistisch eigentlich im Unterschied zu anderen Begriffen, die oft im Zusammenhang mit der Partei verwendet werden? Wir gehen den verschiedenen Begriffen auf den Grund.

Die Neubeurteilung der AfD durch den Verfassungsschutz (vorher wurde die Gesamtpartei lediglich als Verdachtsfall eingestuft) ermöglicht, dass die Partei zukünftig einfacher durch nachrichtendienstliche Mittel beobachtet werden kann. Mit der Neueinstufung sagt das Bundesamt für Verfassungsschutz: Die Hinweise darauf, dass die AfD rechtsextrem und verfassungsfeindlich ist, haben sich mittlerweile so sehr verdichtet, dass wir daran keinen Zweifel mehr haben.

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Grundlage ist ein über 1000 Seiten starkes internes Gutachten des BfV, das Verstöße gegen die Menschenwürde, das Rechtsstaatsprinzip und das Demokratieprinzip dokumentiert. Die AfD vertritt laut Verfassungsschutz ein „ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis“, das bestimmte Gruppen ausschließt – etwa Deutsche mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern.

ARCHIV - 25.02.2025, Berlin: Die wiedergewählten Fraktionsvorsitzenden der AfD, Tino Chrupalla (l) und Alice Weidel äußern sich nach der konstituierenden Sitzung der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag. (zu dpa: «AfD: Koalitionsvertrag «Kapitulationsurkunde» von Merz») Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Die AfD ist eine „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“. Zu dieser Einstufung kommt das neue Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Was das konkret bedeutet: die wichtigsten Fragen und Antworten.

Die beiden Begriffe bedeuten im Grunde dasselbe. Im allgemeinen Sprachgebrauch ist häufig von „rechtsextrem“ die Rede. Der Verfassungsschutz verwendet hingegen vor allem den Begriff „rechtsextremistisch“.

Rechtsextreme wie Rechtsextremisten lehnen die freiheitlich-demokratische Grundordnung ab und streben eine autoritäre, ethnisch homogene „Volksgemeinschaft“ an. Kernelemente der Ideologie sind Rassismus, häufig auch Antisemitismus und die Abwertung von Minderheiten.

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Rechts beschreibt ein politisches Spektrum, das traditionell konservative Werte wie Nationalstaatlichkeit, Autorität und gesellschaftliche Hierarchien betont. Es umfasst sowohl demokratische Strömungen als auch extremistische Randgruppen. Mit dem Oberbegriff können deshalb sowohl Rechtskonservative als auch Rechtsextreme gemeint sein.

Rechtsradikale vertreten nationalistische, antipluralistische Positionen und streben eine kompromisslose Umgestaltung des Staates nach autoritärem Muster an – jedoch überwiegend innerhalb der verfassungsmäßigen Ordnung. Hierin unterscheiden sich Rechtsradikale also von Rechtsextremisten – auch wenn die Grenzen oft fließend sind.

Populismus beschreibt eine politische Grundhaltung oder Strategie, die einen Gegensatz zwischen dem „einfachen Volk“ und einer „korrupten Elite“ konstruiert, den eigenen Alleinvertretungsanspruch für den „wahren Volkswillen“ beansprucht und komplexe politische Probleme durch polarisierende, moralisierende Vereinfachungen darstellt.

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Populismus kann demokratische Impulse setzen (z. B. durch Kritik an Machtmissbrauch), aber auch in Extremismus münden, wenn er Minderheitenrechte negiert.

Rechtspopulismus bedient Ängste vor gesellschaftlichem Wandel, idealisiert das „einfache Volk“ und bekämpft Eliten. Er ist nicht zwangsläufig verfassungsfeindlich, kann aber Brücken zu rechtsextremen Narrativen schlagen.

Völkische Ideologien definieren Zugehörigkeit über Abstammung und Ethnizität. Sie propagieren eine homogenisierte „Volksgemeinschaft“ und lehnen Pluralismus ab – ein zentrales Merkmal der AfD-Programmatik laut Verfassungsschutz.

Nationalismus stellt die eigene Nation über andere und betont deren angebliche kulturelle, ethnische oder historische Überlegenheit. Nationalisten fordern häufig eine starke, souveräne Nation, die sich gegenüber äußeren Einflüssen – etwa durch Migration oder supranationale Organisationen wie die EU – abschottet.

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Während demokratischer Nationalismus patriotische Züge tragen kann, zielt radikaler Nationalismus auf Ausgrenzung, Homogenität und die Unterordnung individueller Rechte unter kollektive nationale Interessen. In extremen Ausprägungen überschneidet sich Nationalismus mit rechtsextremen Ideologien.

Der Nationalsozialismus war die Ideologie der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) unter Adolf Hitler. Er vereinte extremen Nationalismus mit völkischem Denken, Rassismus, Antisemitismus und einer totalitären Staatsauffassung. Der Nationalsozialismus leugnete die Gleichwertigkeit aller Menschen, propagierte die „arische Rasse“ als überlegen und legitimierte Gewalt und Vernichtung gegen als „minderwertig“ definierte Gruppen.

Als spezifische Ausprägung des Faschismus kombinierte der Nationalsozialismus autoritäre Herrschaft mit rassistischer Ideologie und systematischer Gewalt. Gemeinsam mit anderen faschistischen Bewegungen in Europa zeichnete er sich durch Führerkult, Militarismus, Antiparlamentarismus und die radikale Ablehnung pluralistischer Gesellschaften aus.

Nach 1945 wurde die NS-Ideologie in Deutschland verboten (§ 86 und § 130 StGB). Nationalsozialistische Symbolik und Aussagen gelten heute als klar verfassungsfeindlich und rechtfertigen eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz sowie strafrechtliche Verfolgung.

Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten. Juristisch handelt es sich bei der AfD um eine zugelassene Partei, die nicht verboten ist und nicht offiziell als nationalsozialistisch eingestuft wurde. Sie tritt zu demokratischen Wahlen an und erkennt – zumindest formal – das Grundgesetz an.

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Allerdings duldet die AfD in ihren Reihen Personen, deren Aussagen rhetorisch, ideologisch oder symbolisch mit nationalsozialistischem Gedankengut verwandt sind – das betrifft vor allem die völkische Ideologie, autoritäres Staatsdenken oder antisemitische und rassistische Anspielungen.

Personen, die sich in ihrer Rhetorik, ihrem Weltbild oder politischen Zielen erkennbar auf zentrale Elemente des Nationalsozialismus beziehen, können unter bestimmten Umständen als „nationalsozialistisch“ bezeichnet werden – vorausgesetzt, diese Einordnung stützt sich auf konkrete Aussagen oder Handlungen.

Ein Beispiel ist der AfD-Politiker Björn Höcke. Der Fraktionsvorsitzende der Thüringer AfD-Fraktion wurde mehrfach vom Verfassungsschutz als führender Vertreter einer rechtsextremen Strömung innerhalb der Partei genannt. Das Verwaltungsgericht Meiningen entschied 2021, dass Höcke in der öffentlichen Debatte als „Faschist“ bezeichnet werden darf, da seine Sprache und Ideologie Bezüge zu faschistischen Denkmustern aufweisen. Auch die Verwendung NS-ähnlicher Begriffe sowie die Relativierung des Holocaust durch ihn wurden vielfach juristisch und politisch kritisiert. Es ist jedoch Vorsicht geboten: solche Gerichtsentscheidungen beziehen sich in der Regel auf einen konkreten Fall und lassen sich nicht als generelle Erlaubnis verstehen, einen Politiker so zu bezeichnen.

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Mit der zunehmenden Radikalisierung weiter Teile ihrer Mitgliederschaft hat sich die AfD von einer ursprünglich nationalliberalen zu einer rechtspopulistischen und nun rechtsextremistischen Partei gewandelt.

Dabei gilt es jedoch, die Partei als Gesamtes und ihre einzelnen Mitglieder von ihren Wählerinnen und Wählern zu unterscheiden. AfD-Wählerinnen und -Wähler sind nicht automatisch rechtsextrem oder gar nationalsozialistisch. Viele Menschen wählen die AfD aus Protest, aus konservativen Gründen oder wegen einzelner Positionen, nicht zwangsläufig aus ideologischer Übereinstimmung mit NS-Ideen.

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