Wer zahlt die Reparatur eines Wasserlecks in einem Mehrfamilienhaus in Spanien?

Wenn Sie eine Wohnung in Spanien besitzen und es im Gebäude zu einem Leck kommt, sind dann Sie oder die Eigentümergemeinschaft für die Bezahlung der Reparaturen verantwortlich?
Ein Wasserleck kann sowohl aufgrund des Sachschadens als auch der Reparaturkosten besorgniserregend sein. Wenn Sie ein Einfamilienhaus besitzen, müssen Sie natürlich die Reparaturkosten selbst tragen. Was passiert jedoch, wenn Sie eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus besitzen und beispielsweise das Dach undicht ist?
Tragen Sie weiterhin alle Kosten selbst oder werden diese auf alle Eigentümer im Gebäude aufgeteilt?
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Die Antwort hängt davon ab, wo das Leck seinen Ursprung hat und was es verursacht hat. Die gute Nachricht ist jedoch, dass das Amtsblatt des Staates in vielen Fällen bestätigt, dass Sie die Reparaturkosten von der Eigentümergemeinschaft geltend machen können.
Wenn Sie in Spanien eine Wohnung in einer Wohngemeinschaft kaufen, zahlen Sie in der Regel eine monatliche oder zweimonatliche Gebühr an die Eigentümergemeinschaft. Diese fließt in einen Topf, aus dem Reinigungskosten, Stromanschluss im Treppenhaus, die Instandhaltung des Swimmingpools (falls vorhanden), das Gehalt eines Hausmeisters und natürlich alle notwendigen Reparaturen finanziert werden.
Ein großer Teil davon ist Rücklagengeld für den Fall, dass etwas passiert, das repariert werden muss.
In vielen Fällen ist nicht einmal eine vorherige Zustimmung der Eigentümergemeinschaft erforderlich, da bei der allgemeinen Gebäudefinanzierung gesetzlich alle an den Kosten beteiligt sind.
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Artikel 10 des Gesetzes 49/1960 zum horizontalen Immobilienrecht in Spanien besagt, dass die gemeinsamen Kosten „die Arbeiten und Projekte umfassen, die für die ordnungsgemäße Instandhaltung und die Einhaltung der Instandhaltungspflicht des Eigentums und seiner gemeinsamen Dienste und Einrichtungen erforderlich sind“.
Weiter heißt es, dass zu den geteilten Kosten auch „die Kosten gehören, die zur Erfüllung der Grundanforderungen an Sicherheit, Bewohnbarkeit und allgemeine Zugänglichkeit sowie der Schönheitsanforderungen und aller anderen Anforderungen erforderlich sind, die sich aus der gesetzlichen Pflicht zur Instandhaltung durch die Verwaltung ergeben“.
Wann ist die Eigentümergemeinschaft für die Kosten der Leckreparatur verantwortlich und wann müssen Sie dafür aufkommen?
In der Regel hängt es davon ab, wo und warum das Leck ist. Wenn beispielsweise Ihre Badewanne oder Dusche aufgrund eines Risses undicht ist und dadurch die Decke Ihres Nachbarn im Erdgeschoss beschädigt wird, müssen Sie dafür selbst aufkommen, da Ihr Eigentum schuld ist.
Handelt es sich beispielsweise um ein Leck im Dach, das das gesamte Gebäude überdeckt, dann sollten die Reparaturkosten geteilt und aus dem Topf bezahlt werden.
Nach dem Horizontal Property Law ist die Eigentümergemeinschaft auch für die Behebung von Lecks im gemeinschaftlich genutzten Gebäudeinneren, in der Garage sowie unter dem Fußboden oder durch die Fliesen verantwortlich.
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Was ist mit Lecks auf einer privaten Terrasse?
Auch in diesem Fall ist meist die Eigentümergemeinschaft für die Kosten verantwortlich, wenn die Schäden durch die Beschädigung von Bauteilen, wie beispielsweise der Abdichtung unter dem Bodenbelag, verursacht werden. Da es sich dabei um Elemente handelt, die die gesamte Außenfassade des Gebäudes bilden, fallen Reparaturen in der Regel in die Verantwortung der Gemeinschaft, unabhängig davon, ob der Zugang ausschließlich einem Eigentümer vorbehalten ist oder nicht.
Beachten Sie jedoch, dass manche Eigentümergemeinschaften eine Gemeinschaftssatzung haben, die vorsieht, dass bei privaten Terrassen der Eigentümer für die Reparaturkosten aufkommt. In diesem Fall haben Sie der Gemeinschaftssatzung zugestimmt und müssen diese einhalten.
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