Die Regierung wird Menschen, die bereits im Ruhestand sind, ermutigen, auf den Arbeitsmarkt zurückzukehren.

Der Staatssekretär für soziale Sicherheit und Renten, Borja Suárez Corujo, sprach am Mittwoch im Abgeordnetenhaus ein Konzept an, das zwar unbekannt, aber vertraut klingt: die „reversible“ Rente. Ziel ist es, allen Rentnern , die wieder arbeiten möchten, Anreize für den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu bieten. Suárez betonte, dass die Regierung an dieser Art der Rente arbeite.
Ursprünglich hieß es „flexibler Ruhestand“ und wurde in „reversibel“ umbenannt. Der Vorschlag lag „bereits auf dem Tisch des Ministeriums für soziale Sicherheit“, mit der Zusage, ihn als Gesetzesentwurf zu behandeln, erklärte der Staatssekretär bei seinem Auftritt.
Die flexible Altersrente ermöglicht bereits pensionierten Arbeitnehmern, ihre Altersrente mit einem Teilzeitvertrag zu kombinieren. Nach der Pensionierung können Arbeitnehmer in diesem Rahmen in den Arbeitsmarkt zurückkehren. Ihre Rente wird proportional zur Kürzung ihrer Arbeitszeit im Vergleich zu der eines Vollzeitbeschäftigten desselben Unternehmens mit demselben Arbeitsvertrag und derselben oder einer ähnlichen Position gekürzt. Ist ein solcher Vergleich nicht möglich, richtet sich die Kürzung der Altersrente nach der tariflich festgelegten Arbeitszeit; andernfalls nach der gesetzlichen Höchstarbeitszeit.
Während der Sitzung des Sozialdialoggremiums zum Thema Renten am 16. Juni legte die Regierung einen Vorschlag für eine flexible Rentenreform vor. Dieser sieht vor, den Anteil der vorgeschriebenen Teilzeitarbeit auf 40 bis 80 Prozent zu erhöhen und dafür einen zusätzlichen Anspruch von 10 bis 20 Prozent zu erhalten. Auch Selbstständige können sich an diesem System beteiligen.
Suárez betonte, dass diese Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt bereits in einem Dekret aus dem Jahr 2002 geregelt sei, allerdings in einer restriktiveren und „unattraktiveren“ Form. Daher bestehe seiner Ansicht nach erheblicher Spielraum, Anreize für einen „umkehrbaren“ Ruhestand zu schaffen.
Eine weitere gesetzliche Form des Ruhestands, die den Bezug von Rente und die Ausübung einer bezahlten Tätigkeit ermöglicht, ist der aktive Ruhestand. Arbeitnehmer im Rentenalter, ob angestellt oder selbstständig, können so weiterhin ihrer Arbeit nachgehen und gleichzeitig einen Teil ihrer Rente beziehen.
Beides sind von der Sozialversicherung geförderte Maßnahmen, die nicht nur das Arbeitsleben der Bürger verlängern, sondern auch die staatlichen Ausgaben für Renten senken sollen .
ABC.es