Im Falle vorgezogener Parlamentswahlen ist Marine Le Pen erneut bereit, das Gesetz zu missachten

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Die Achtung von Gesetzen und Gerichtsurteilen ist Sache anderer, nicht Sache des Front National. Überraschend, oder auch nicht, wenn man davon träumt, eine Partei der Ordnung zu sein. In einem Interview mit Le Parisien drückte Le Pen ihre Absicht, im Falle einer Auflösung trotz ihrer Nichtwählbarkeit bei den vorgezogenen Parlamentswahlen anzutreten, sehr deutlich aus. „Ich werde kandidieren und meine Kandidatur vor den zuständigen Gremien verteidigen“, versicherte die Frau, die trotz ihrer juristischen Rückschläge weiterhin die Abgeordneten des Front National leitet. Le Pen beabsichtigt, diese provokante und eindeutig unzulässige Kandidatur zu nutzen, um bei den Weisen eine vorrangige Frage der Verfassungsmäßigkeit hinsichtlich der sofortigen Vollstreckung einer Nichtwählbarkeit einzureichen. Denn die Anführerin der extremen
Libération