Kann Christian Estrosi gezwungen werden, die israelische Flagge vom Giebel des Rathauses von Nizza zu entfernen?

Ist dies ein erster Schritt in Richtung Zwang? Der Präfekt des Departements Alpes-Maritimes, Laurent Hottiaux, schickte ein Rundschreiben an die Bürgermeister des Departements, in dem er sie an das Verbot erinnerte, ausländische Flaggen an öffentlichen Gebäuden zu hissen. Der Bürgermeister von Nizza weigerte sich jedoch, dem zu folgen und entfernte die israelische Flagge von seinem Rathaus.
In anderen Departements haben Staatsvertreter die Angelegenheit vor Gericht gebracht. Dies ist in Seine-Saint-Denis der Fall. Der Präfekt bat den einstweiligen Richter am 2. Dezember 2024, die Aussetzung der Entscheidung des Bürgermeisters von Montfermeil anzuordnen, eine palästinensische Flagge am Giebel des Rathauses zu hissen.
Er nutzte das in Artikel L 554-3 des Verwaltungsgesetzbuches vorgesehene Verfahren der „Säkularismus-Verweisung“, das sich aus dem Gesetz vom 24. August 2021 „zur Stärkung der Achtung der Grundsätze der Republik“ ergibt.
„Die Neutralität der Verwaltung wird nicht nur aus religiöser Sicht verstanden, sondern auch aus philosophischer oder politischer Sicht“, erklärt Christophe Tukov, Vizepräsident des Verwaltungsgerichts von Montreuil.
Das Rathaus von Montfermeil argumentierte, dass „die palästinensische Flagge die Neutralität der öffentlichen Dienste nicht ernsthaft untergräbt. Sie sollte nicht als Symbol der Unterstützung der palästinensischen Sache interpretiert werden, sondern lediglich als Unterstützung für die Zivilbevölkerung, die seit dem 7. Oktober 2023 vom Konflikt betroffen ist.“
„Wir waren der Ansicht, dass diese Flagge einen schwerwiegenden Angriff auf die Neutralität des öffentlichen Dienstes darstellt.“Am 6. Dezember 2024 erließ das Verwaltungsgericht Montreuil seine Anordnung und forderte die Entfernung der Flagge vom Gemeindegebäude.
„Wir waren der Ansicht, dass diese Flagge einen schwerwiegenden Angriff auf die Neutralität des öffentlichen Dienstes darstellte und über die bloße Unterstützung der Zivilbevölkerung hinausging“, erklärt Christophe Tukov. Der Bürgermeister von Montfermeil führte diese Entscheidung aus.
In Bezug auf die israelische Flagge am Giebel des Rathauses von Nizza wies das Verwaltungsgericht von Nizza mit Beschluss vom 24. Mai 2024 den Antrag der Anwohner mit der Begründung ab, dass dieser nicht dringend sei.
Allerdings sei, so der Vizepräsident des Verwaltungsgerichts von Montreuil, „für den Präfekten die Voraussetzung der Dringlichkeit nicht erforderlich“.
Nice Matin