Zwei Millionen Rentner könnten ihre DWP-Winterbeihilfe von 300 Pfund verlieren.


Trotz der Einführung neuer Regeln zur Ausweitung der Anspruchsvoraussetzungen werden voraussichtlich rund zwei Millionen Rentner in diesem Jahr ihre Winterheizkostenbeihilfe verlieren. Die Winterheizkostenbeihilfe, die bis zu 300 Pfund betragen kann , wird an Personen gezahlt, die vor dem 22. September 1959 geboren wurden.
Übersteigt Ihr Jahreseinkommen jedoch 35.000 £, sind Sie zur Rückzahlung Ihrer Winterheizkostenbeihilfe verpflichtet. Die Gelder werden Ihnen zunächst überwiesen, aber die britische Steuerbehörde HMRC fordert sie anschließend über das Steuersystem zurück.
In den meisten Fällen wird die Winterheizkostenpauschale automatisch über das Lohnsteuerabzugsverfahren (PAYE) durch Anpassung Ihres Steuerabzugs zurückgefordert. Wenn Sie bereits die Selbstveranlagung nutzen, muss die Pauschale in Ihrer Steuererklärung angegeben werden.
Die Einkommensgrenze von 35.000 £ für die Anspruchsberechtigung richtet sich nach Ihrem individuellen Einkommen. Laut dem Mirror kann es daher vorkommen, dass eine Person in Ihrem Haushalt ihren Anteil an der Winterheizkostenbeihilfe behalten darf, während eine andere Person ihren Anteil zurückzahlen muss. Verdient beispielsweise eine Person 40.000 £ im Jahr und ihr Partner/ihre Partnerin 30.000 £, müsste die Person mit dem höheren Einkommen ihren Anteil an der Winterheizkostenbeihilfe zurückzahlen, während die andere Person ihren Anteil behalten könnte.
Obwohl man sich gegen den Bezug der Winterheizkostenbeihilfe entscheiden konnte, war die Frist hierfür der 15. September 2025. Winterheizkostenbeihilfen werden üblicherweise im November oder Dezember vom Ministerium für Arbeit und Pensionen (Department for Work and Pensions, DWP ) versandt.
Anspruchsberechtigte Haushalte können Zahlungen in Höhe von 200 £ erhalten, bzw. 300 £ für Haushalte mit einer Person über 80 Jahren. Die Anspruchsberechtigung richtet sich nach Ihrem Alter am Ende der maßgeblichen Woche.
Die Anspruchswoche für die diesjährige Winterheizkostenbeihilfe läuft vom 15. bis 21. September 2025. Wenn Sie eine der folgenden Leistungen beziehen, wird Ihnen Ihre Winterheizkostenbeihilfe automatisch überwiesen:
- Staatliche Rente
- Rentengutschrift
- Universal Credit
- Anwesenheitszulage
- Persönliche Unabhängigkeitszahlung (PIP)
- Pflegegeld
- Behindertenbeihilfe (DLA)
- Einkommensbeihilfe
- Einkommensabhängige Erwerbsminderungsrente (ESA)
- Einkommensabhängiges Arbeitslosengeld (JSA)
- Auszeichnungen aus dem Kriegspensionssystem
- Arbeitsunfall-Invaliditätsrente
- Erwerbsunfähigkeitsrente
- Industrielle Todesfallleistung
Wenn Sie keine dieser Leistungen erhalten, müssen Sie Ihre Winterheizkostenbeihilfe beantragen, wenn eine der folgenden Bedingungen zutrifft:
Sie sind jedoch nicht anspruchsberechtigt, wenn Sie sich während der gesamten relevanten Woche und des vorangegangenen Jahres in einem Krankenhaus in kostenloser Behandlung befanden oder wenn Sie während der relevanten Woche inhaftiert waren. Ebenso sind Sie nicht anspruchsberechtigt, wenn Sie seit dem 23. Juni 2025 oder früher ununterbrochen in einem Pflegeheim gewohnt haben und bestimmte Sozialleistungen, wie beispielsweise Bürgergeld oder Rentengutschrift, beziehen.
In Schottland wurde die Winterbrennstoffbeihilfe durch die neue Winterheizkostenbeihilfe für Rentner ersetzt.
Daily Express




