INPS: Entlassungsfonds bei Temperaturen über 35 Grad, auch wenn "gefühlt"

ROM – Der Triumph derer, die unter der Hitze leiden, auch wenn das Thermometer nicht besonders hoch ist. Ob Feuchtigkeit oder übermäßige Glassplitterbildung – die Schmerzen sind oft größer als das, was die Säule anzeigt. Das INPS trägt dem Rechnung. Es weist Unternehmen an, bei hohen Temperaturen eine ordentliche Abfindung zu beantragen . Es erklärt, dass die Leistung sowohl auf Anordnung der Behörde, aus Gründen, die nicht vom Unternehmen und den Arbeitnehmern zu vertreten sind, als auch bei Temperaturen über 35 Grad beantragt werden kann.
Die doppelte Option für ArbeitnehmerAllerdings „kann auch das Auftreten von Temperaturen von 35 °C oder weniger – erklärt das INPS in einer Mitteilung – über die Annahme des Antrags auf Zugang zu Leistungen zur Lohnintegration entscheiden, wenn die Bewertung der sogenannten „gefühlten“ Temperatur, die höher ist als die tatsächliche, berücksichtigt wird“. Die Angaben betreffen sowohl Arbeitgeber, die das CIGO beantragen können, als auch Arbeitgeber, die die Lohnintegrationsbeihilfe aus dem Lohnintegrationsfonds (FIS) oder aus den bilateralen Solidaritätsfonds beantragen können.
La Repubblica