Bei Organspenden werden Angehörige der Spender bei der Transplantation bevorzugt.

Bürgerinnen und Bürger können Organspendevorgänge elektronisch über die Organspende- App oder das e-Pulse -System im E-Government -Portal abwickeln. Nach der Identitätsprüfung mittels sicherer elektronischer Signatur, mobiler Signatur oder E-Government-Passwort wird der Spendenprozess in einem zweistufigen Verifizierungsverfahren abgeschlossen.
Spender können ihre Erklärungen jederzeit über dieselben digitalen Plattformen ändern. Diejenigen, die während des Erklärungsprozesses benachrichtigt werden, erhalten eine Benachrichtigung über das e-Pulse-System.
Priorität für Organspenderfamilien auf der TransplantationswartelisteEhepartner und Verwandte ersten Grades von Spendern, deren Organe anderen transplantiert wurden, werden auf der Warteliste nach Notfallpatienten priorisiert, wenn sie eine Organtransplantation benötigen.
In Fällen, in denen die Person keine Erklärung zur Organspende abgegeben hat, wird das Organ oder Gewebe mit Zustimmung des Ehepartners, der volljährigen Kinder, der Eltern oder eines der Geschwister, die zum Zeitpunkt des Todes bei ihr waren, entnommen. Sind diese nicht anwesend, erfolgt die Entnahme mit Zustimmung eines anderen Verwandten, der bei ihr war.
TRT Haber



