Was Sie über Nachbarschaftstreffen in Spanien wissen sollten

Wer in Spanien eine Immobilie in einem Gemeinschaftsgebäude besitzt, muss möglicherweise an Nachbarschaftsversammlungen teilnehmen. Aber wozu dienen diese und was können Sie von ihnen erwarten?
Wenn Sie in Spanien eine Wohnung oder ein Haus kaufen, das Teil einer Gemeinschaftsanlage ist, müssen Sie verschiedene Pflichten übernehmen, beispielsweise die Zahlung von Gemeinschaftsrechnungen, die Einhaltung gemeinsamer Regeln und die Teilnahme an Gemeinschaftsversammlungen und -entscheidungen.
Nachbarschaftsversammlungen sind im Gesetz über das horizontale Eigentum verankert und von wesentlicher Bedeutung, um das Zusammenleben der Eigentümer zu gewährleisten und in bestimmten Fragen demokratische Vereinbarungen zu erzielen.
„La comunidad“: Was Immobilienbesitzer in Spanien über Eigentümergemeinschaften wissen müssen
Diese Treffen finden normalerweise einmal jährlich statt, es kann jedoch auch Sondertreffen geben, bei denen dringende Reparaturen, Sicherheitsfragen oder andere wichtige oder dringlichere Themen besprochen werden.
Der Zweck dieser Treffen besteht in erster Linie darin, die Gemeinschaftskonten zu besprechen, Vorstandspositionen neu zu besetzen und die Genehmigung von Haushaltsausgaben vorzuschlagen, es können jedoch auch viele andere Themen behandelt werden.
Erstens müssen sie öffentlich sein und alle Einwohner müssen unter Angabe von Datum, Uhrzeit, Ort und zu besprechenden Themen informiert werden.
Außerdem muss eine Liste der Eigentümer beigefügt werden, die mit ihren Zahlungen im Rückstand sind, was darauf hinweist, dass sie bei bestimmten Entscheidungen nicht mitstimmen dürfen.
Beachten Sie, dass diese Treffen normalerweise auf Spanisch oder einer anderen lokalen Sprache wie Katalanisch in Katalonien abgehalten werden. Wenn Ihre Sprachkenntnisse also noch nicht ausreichen, kann es sinnvoll sein, jemanden mitzunehmen, der Sie versteht, oder den Präsidenten Ihres Gebäudes um eine Zusammenfassung der zu besprechenden Themen zu bitten, damit Sie Ihren Wortschatz auffrischen können.
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Manchmal ist die Teilnahme an einer Versammlung zwar nicht zwingend erforderlich, aber dennoch sinnvoll. Hier werden wichtige Themen besprochen, die für Sie Konsequenzen haben können. So könnten Ihre Nachbarn beispielsweise für eine Erhöhung der Gemeinschaftsbeiträge stimmen, um im Reparaturfall mehr Geld zur Verfügung zu haben, oder für den Einbau eines Aufzugs, sodass Sie Ihren Beitrag zahlen müssen, auch wenn Sie keinen möchten.
Bei wichtigeren Themen wie Energieeffizienzprojekten, der Einschränkung der Nutzung von Touristenunterkünften oder der Vermietung von Gemeinschaftsräumen ist eine qualifizierte Mehrheit erforderlich, in diesem Fall also je nach Fall drei Fünftel oder ein Drittel.
Bei diesen Themen haben die Bürger einen Monat Zeit, ihre Stimme abzugeben, auch wenn sie nicht an der Sitzung teilgenommen haben. Wenn Sie innerhalb dieser 30 Tage nicht abstimmen, wird Ihre Stimme der Mehrheit hinzugefügt.
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Wenn Sie eine Immobilie besitzen, aber nicht selbst dort wohnen, können Sie sich bei einer Verhinderung durch einen gesetzlichen oder ehrenamtlichen Vertreter vertreten lassen. In diesem Fall genügt eine von Ihnen unterzeichnete schriftliche Vollmacht. Sie muss sowohl den Vertreter als auch die vertretene Person sowie die betreffende(n) Immobilie(n) benennen. Sie muss außerdem eine ausdrückliche Vollmacht zur Teilnahme und Stimmabgabe sowie die Unterschriften beider enthalten.
Sofern alle damit einverstanden sind, können Besprechungen manchmal auch online per Videokonferenz durchgeführt werden. Dies ist jedoch nicht die übliche Vorgehensweise.
Wenn Sie besorgt sind, dass die Nachbarn in Ihrem Gebäude keine regelmäßigen jährlichen Treffen abhalten, und Sie Probleme haben, die Sie besprechen möchten, sollten Sie sich an den Präsidenten des Gebäudes wenden und fragen, warum diese nicht stattfinden.
Sie können auch darum bitten, dass ein solcher eingerichtet wird, wenn Sie der Meinung sind, dass das Problem wichtig genug ist und die Mitarbeit aller Nachbarn erforderlich ist.
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