Muss ich die Rai-Lizenzgebühr bezahlen, wenn ich kein digitales terrestrisches Fernsehen habe?

Liebe Leserinnen und Leser, jeder Besitzer eines Fernsehers mit TV-Tuner ist verpflichtet, die Rai-Gebühr zu entrichten. Darüber hinaus legt die Rai selbst in einem online veröffentlichten Leitfaden fest: „Ein ursprünglich mit einem Tuner ausgestattetes Gerät – typischerweise ein Fernseher – unterliegt weiterhin der Gebührenpflicht, auch wenn der Tuner später entfernt wird.“ Wenn Sie mit Ihrem Fernseher nicht fernsehen können, empfiehlt es sich, das Gerät zu entsorgen (da es sich um ein elektronisches Gerät handelt, muss es auf eine Öko-Anlage gebracht werden) und das Nichtbesitzformular auszufüllen, um von der Gebühr befreit zu werden.
La Repubblica