İŞKUR unterstützt berufstätige Mütter mit 348,2 Millionen Lira

Bislang haben 45.641 Menschen von der Halbtagsbeihilfe der türkischen Arbeitsagentur (İŞKUR) profitiert, die es berufstätigen Müttern ermöglicht, am Arbeitsleben teilzunehmen und ihre Kinder gesund großzuziehen. Insgesamt wurden Unterstützungsleistungen in Höhe von 348,2 Millionen Lira bereitgestellt. Es wird weiterhin Unterstützung geleistet, um die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu erhöhen und eine nachhaltige Beschäftigung zu gewährleisten.
Die Institution setzt sich weiterhin für eine stärkere Beteiligung von Frauen am Berufsleben ein und ermöglicht berufstätigen Müttern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch die 2016 eingeführte Halbtagsbeihilfe für Frauen, die neben ihrer Berufstätigkeit ihre Kinder erziehen möchten.
In diesem Zusammenhang unterstützt die Einrichtung Frauen bei der Geburt oder Adoption von Kindern, wenn sie sich für eine Teilzeitbeschäftigung entscheiden, und gleicht so die dadurch entstehenden Einkommenseinbußen teilweise aus.
Bislang haben 45.641 Menschen von der Halbtagsbeihilfe für berufstätige Mütter profitiert, damit sie ihrem Berufsleben treu bleiben und ihre Kinder gesund erziehen können. Insgesamt wurden Unterstützungsleistungen in Höhe von 348,2 Millionen Lira bereitgestellt.
Voraussetzungen
Frauen, die ein Kind geboren haben, sowie Frauen oder Männer, die ein Kind unter drei Jahren adoptieren, können von einer Teilzeitbeschäftigung profitieren.
Voraussetzung für den Anspruch auf die Leistung ist, dass das Kind in den letzten 3 Jahren vor der Geburt bzw. Adoption mindestens 600 Tage lang Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt und die Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit gearbeitet hat.
Um die Unterstützung zu erhalten, müssen diejenigen, die diese Bedingungen erfüllen, innerhalb von 30 Tagen nach dem Ende des Mutterschaftsurlaubs persönlich oder über E-Government/E-Branch von İŞKUR einen Antrag bei İŞKUR stellen.
Die Versicherungsbeiträge werden von der Arbeitslosenversicherungskasse gezahlt.
Der Arbeitgeber hat keine Befugnis, den Teilzeitarbeitswunsch des Arbeitnehmers abzulehnen. Der Arbeitgeber legt die Tage und Stunden fest, an denen der Arbeitnehmer in Teilzeit arbeitet, und beschäftigt den Arbeitnehmer im Rahmen des Antrags.
Bei der ersten Geburt gilt die halbe Arbeitszeit für 60 Tage, bei der zweiten Geburt für 120 Tage und bei allen weiteren Geburten für 180 Tage. Dieser Zeitraum erhöht sich auf 360 Tage, wenn das Kind mit einer Behinderung geboren wird, und auf weitere 30 Tage bei Mehrlingsgeburten. Für die Hälfte dieser Zeiträume wird Teilzeitgeld gezahlt.
Für die Empfänger der betreffenden Unterstützung werden die Beiträge zur Invaliditäts-, Alters- und Todesfallversicherung sowie zur allgemeinen Krankenversicherung für die Tage mit Teilzeitbeihilfe von der Arbeitslosenversicherung übernommen, und zwar auf der Grundlage der Untergrenze des beitragspflichtigen Einkommens.
ahaber