Fahren Radarautos absichtlich langsam, um Autofahrer in die Falle zu locken?
Sind Radarfahrzeuge eine gezielte Falle? Seit 2013 hält sich hartnäckig das Misstrauen gegenüber diesen unmarkierten Fahrzeugen, die auf unseren Straßen unterwegs sind. Was ist die Wahrheit?
Seit ihrer Einführung auf französischen Straßen im Jahr 2013 haben radarbestückte Autos Misstrauen erregt. Derzeit sind 90 dieser unmarkierten Fahrzeuge, einige davon von privaten Unternehmen betrieben, gleichzeitig auf französischen Straßen unterwegs . Es hält sich hartnäckig das Gerücht, dass diese Autos absichtlich langsam fahren, um überholt zu werden und so Geschwindigkeitsübertretungen zu provozieren.
Im Jahr 2020 veröffentlichte die Drivers' Defense League einen ersten Bericht. Ein Autofahrer aus der Normandie berichtete, er sei mit Tempomat und 82–83 km/h auf einer Straße mit 80 km/h-Limit gefahren und habe sich plötzlich hinter einem langsameren Fahrzeug wiedergefunden. „Lange, gerade Strecke mit guter Sicht. Ich beschleunigte, um zu überholen […] Nur war das Fahrzeug, das ich gerade überholt hatte, ein Radarfahrzeug . Wäre es nicht auf der Straße gewesen, hätte ich meine ursprüngliche Geschwindigkeit beibehalten und keinen Verstoß begangen. Am Ende war ich 8 km/h zu schnell.“
Werbung überspringenIm Jahr 2023 unterstrich derselbe Verband in der Zeitung Capital mit einem weiteren Zeugenaussagebericht seine Aussage. David, der täglich auf der N10 in Eure-et-Loir unterwegs ist, fasst es so zusammen: „Die Blitzer fahren langsamer als der übrige Verkehr: Entweder man überholt mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und braucht dafür drei Stunden, oder man verliert Punkte.“
Angesichts dieser Vorwürfe veröffentlichte die französische Straßenverkehrsbehörde (Sécurité routière) am 5. November 2025 eine entschiedene vertragliche Gegendarstellung. Laut der Behörde besteht in Bezug auf privat betriebene Geschwindigkeitsmessfahrzeuge – 75 der 90 gleichzeitig im Einsatz befindlichen Fahrzeuge – „eine vertragliche Verpflichtung für die Fahrer, mit angemessener Geschwindigkeit im normalen Verkehrsfluss zu fahren“. Darüber hinaus droht dem Betreiber eine empfindliche Strafe von 1.000 Euro pro Tag und Fahrzeug, wenn ein Geschwindigkeitsmessfahrzeug mit ungewöhnlich niedriger Geschwindigkeit fährt, um andere Fahrzeuge zum Rasen zu verleiten.
Ein weiteres Schlüsselelement der offiziellen Verteidigung: Die Dienstleister werden nicht pro ausgestelltem Strafzettel bezahlt, sondern – wie im Vertrag festgelegt – nach den gefahrenen Kilometern. Außerdem hätten sie „keine Möglichkeit, die Anzahl der erfassten Geschwindigkeitsübertretungen zu erfahren“. Dies entkräftet die Aussagen nicht, deutet aber darauf hin, dass es sich um Einzelfälle von Fehlverhalten handelt.
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